Update Cyberangriff: Neuer Termin für Abbuchungen Mitte Februar
Normalerweise sind Mitte November Gebühren und Steuerabbuchungen fällig. Das betrifft beispielsweise die Hundesteuer für neu angemeldete Hunde, Grundbesitzabgaben oder auch Gewerbesteuernachzahlungen. Diese Gebühren konnten aufgrund des Cyberangriffs noch nicht, wie es gewöhnlich der Fall ist, zum 15. November 2023 abgebucht werden (wir berichteten).
Diese längst überfälligen Abbuchungen erfolgen jetzt voraussichtlich zum 15. Februar 2024. Dies ist eigentlich der 1. Termin für die Grundbesitzabgaben 2024. Da die Grundbesitzabgabenbescheide für 2024 noch nicht erstellt werden konnten, sind zum 15. Februar noch keine Steuerzahlungen für dieses Jahr fällig. Die Steuertermine 2024 erhaltet ihr rechtzeitig mit den Bescheiden. Das gilt auch für die Hundesteuer.
Einige Bürgerinnen und Bürger überweisen entsprechende Abgaben selbst – diejenigen waren und sind nach wie vor nicht betroffen. Wir bitten noch um etwas Geduld.
Update Cyberangriff: EC-Kartenzahlung im Rathaus wieder möglich
Ab sofort können Sie direkt anfallende Zahlungen in unserem Bürgerbüro wieder bequem mit EC-Karte zahlen. Die Geräte laufen wieder. Aufgrund der Cyberattake auf die Südwestfalen IT war Kartenzahlung eine ganze Weile lang nicht möglich. Danke für Ihr Verständnis in den vergangenen Wochen
Update Cyberangriff: Überfällige Gebühren werden noch nicht abgebucht
Normalerweise sind Mitte November Gebühren und Steuerabbuchungen fällig. Das betrifft beispielsweise die Hundesteuer für neu angemeldete Hunde, Grundbesitzabgaben oder auch Gewerbesteuernachzahlungen. Diese Gebühren konnten aufgrund des Cyberangriffs noch nicht, wie es gewöhnlich der Fall ist, zum 15. November 2023 abgebucht werden (wir berichteten).
Wir können leider noch nicht genau sagen, wann diese längst überfälligen Abbuchungen erfolgen werden. Wir informieren aber über sämtliche Kanäle (Presse/ Homepage/ Social Media), sobald es Neuigkeiten gibt.
Halten Sie die Gelder bitte zurück und überweisen Sie nicht selbstständig. Ansonsten kann es zu Doppelungen kommen. Wenn Sie diese Abgaben schon immer selbst überweisen, oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändert sich für Sie nichts.
UPDATE Cyberangriff: Informationen zum Kauf und Verkauf von Grundstücken
Wer ein Grundstück kauft und den Kaufvertrag beim Notar unterschreibt, wird erst dann durch das Grundbuchamt als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts der Gemeinde nachgewiesen ist.
Diesen Nachweis stellt die Gemeinde aus, nachdem sie die Grundstücksverhältnisse geprüft hat.
Auf Grund der Cyberattacke ist dies momentan nicht möglich. Daher muss die Gemeinde derzeit von der dreimonatigen gesetzlichen Frist Gebrauch machen.
Wer so lange nicht warten kann, meldet sich bitte bei Frau Dunkel im Bauamt (02357/ 9093-85). Oft kann eine Prüfung mithilfe eigener Unterlagen der Käufer oder Verkäufer durchgeführt werden.
UPDATE Cyberangriff: Bürgerbüro wieder handlungsfähig
Unser digitales Einwohnermeldewesen, sowie alle weiteren Dienstleistungen im Bürgerbüro, stehen ab sofort wieder zur Verfügung. Das bedeutet unter anderem, dass An- und Ummeldungen wieder möglich sind, so wie auch das Beantragen von Pässen und Ausweisen. Damit wir schnellstmöglich unseren Datenbestand auf den aktuellen Stand der Dinge bringen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Alle Bürger*innen, die seit dem 1. November 2023 aus einer anderen Kommune in die Gemeinde Herscheid umgezogen sind, werden dringend gebeten, bis spätestens zum 15. Januar 2024 ins Bürgerbüro zu kommen, und ihre Anmeldung nachzuholen. Auch diejenigen, die innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, können sich ummelden.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr macht noch Schwierigkeiten. Stellen Sie sich daher bitte für eventuell zu entrichtende Gebühren auf Bargeldzahlung ein.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Wollt ihr mit euren Kindern zeitnah verreisen, solltet ihr dringend die vorhandenen Pässe checken. Alle Pässe, die vor dem 1. Januar ausgestellt wurden bleiben so lange gültig, wie es angegeben ist.
Alternativ kann für jedes Kind, unabhängig vom Alter, ein gewöhnlicher Personalausweis oder Reisepass beantragt werden (Gültigkeit 6 Jahre). Weitere Infos dazu, finden Sie unter www.gemeindeverwaltung-herscheid.de
UPDATE Cyberangriff 21.12: Neu-Herscheider*innen werden gebeten, sich schnellstmöglich im Bürgerbüro anzumelden
Unser digitales Einwohnermeldewesen ist wieder in Betrieb genommen worden. Das bedeutet, dass An- und Ummeldungen wieder möglich sind. Damit wir schnellstmöglich unseren Datenbestand auf den aktuellen Stand der Dinge bringen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Alle Bürger*innen, die seit dem 1. November 2023 aus einer anderen Kommune in die Gemeinde Herscheid umgezogen sind, werden dringend gebeten, bis spätestens zum 15. Januar 2024 ins Bürgerbüro zu kommen, und ihre Anmeldung nachzuholen. Auch diejenigen, die innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, können sich ummelden.
Pässe und Ausweise können leider noch nicht wieder beantragt werden. Sollten Sie aber dringend einen Pass oder Ausweis in der nächsten Zeit benötigen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Wer einen abgelaufenen Personalausweis hat und diesen nicht kurzfristig benötigt, wird gebeten, bis Mitte Januar mit dem Behördengang zu warten, da die Mitarbeiter*innen erst einmal mit den Anmeldungen beschäftigt sein werden. Wir werden uns natürlich schnellstmöglich auch um die anderen Anliegen kümmern, bitte rufen Sie aber vorher an, ob wir wieder in der Lage sind, die Dienstleistungen zu erbringen. Tel. 02357/ 9093-20.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr macht noch Schwierigkeiten. Stellen Sie sich daher bitte für evt. zu entrichtende Gebühren auf Bargeldzahlung ein.
Wir haben zu unseren üblichen Öffnungszeiten geöffnet und das Bürgerbüro bleibt auch am 27./28. Und 29. Dezember regulär geöffnet. Öffnungszeiten, aktuelle Meldungen und Ansprechpartner, findet ihr auf unserer Not-Homepage www.gemeindeverwaltung-herscheid.de.
UPDATE 8.12.: Nach Hacker-Angriff auf Südwestfalen-IT: Kommunen und Bürger müssen sich weiter gedulden
Die Südwestfalen-IT kündigt an, dass die Inbetriebnahme des Basisbetriebs nach einem der größten Angriffe auf die öffentliche Verwaltung länger als erwartet dauern wird. Trotz des Starts von Pilot-Tests für alle priorisierten Fachverfahren in den kommenden zwei Wochen verzögert sich die Inbetriebnahme in den Kommunen. Die Verzögerung ist auf eine Kombination aus erhöhten Sicherheitsanforderungen und der Komplexität der IT-Systeme zurückzuführen. Die hohe Komplexität ist auch der Grund, warum die Südwestfalen-IT den Kommunen derzeit keine zuverlässigen Informationen für belastbare Zeitpläne zur Verfügung stellen kann. Sobald der Basisbetrieb läuft, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf eingeschränkte Funktionen und längere Bearbeitungszeiten einstellen, während die Kommunen weiterhin Behelfslösungen nutzen und einen Rückstau an Anfragen abarbeiten. Der Basisbetrieb wird im Norden des Verbandsgebiets voraussichtlich etwas schneller umgesetzt als im Süden, der etwas stärker vom Cyberangriff betroffen ist.
Was bedeutet das für Herscheider Bürgerinnen und Bürger?
Sozialamt
- Sozialhilfezahlungen sind weiterhin gewährleistet
- Wohngeldbearbeitung ist weiterhin eingeschränkt: Neuanträge können noch nicht wieder bearbeitet werden
- Rentenanträge werden aufgenommen und an die Versicherungen weitergeleitet
Standesamt
– Trauungen können angemeldet und durchgeführt werden
– im Sterbefall kann eine Bestattungsgenehmigung ausgehändigt werden
– Beurkundungen können aktuell nicht ausgeführt werden
Bürgeramt
– Ummeldungen innerhalb der Gemeinde können durchgeführt werden
– Anmeldungen können aktuell nicht bearbeitet werden
– Führungszeugnisse können beantragt werden
– bereits beantragte Pässe können abgeholt werden; Neubeantragungen sind aktuell nicht möglich
– Fischereischeine können verlängert werden
-Ticketshop ist geöffnet
Finanzbuchhaltung
- Es können aktuell weiterhin keine Abbuchungen stattfinden; Daueraufträge laufen weiterhin
Hinweis: Nach wie vor sind wir telefonisch unter Tel. 02357/ 9093-0 erreichbar. Bitte rufen Sie an, wenn Sie ein dringendes Anliegen oder Fragen dazu haben. Wir werden Ihnen telefonisch oder per Mail (post@herscheid.de) weiterhelfen und Auskünfte erteilen, so gut es möglich ist.
Die SIT schreibt Folgendes zum zeitlichen Ablauf zur Wiederherstellung des Betriebes: Die Fachverfahren, mit denen in der kommenden Woche der Roll-Out des Basisbetriebs beginnen wird, umfassen die Bereiche Finanz- und Standesamtswesen. Zuvor konnte im Norden des Verbandsgebiets bereits mit dem Basisbetrieb für das Meldeauskunftssystem für Sicherheitsbehörden und im Sozialwesen begonnen werden. Bis Weihnachten sind die ersten Pilotbetriebe für den Basisbetrieb weiterer Fachfahren für Melde- und Kraftfahrzeugwesen sowie im Sozialbereich vorgesehen.
Diese Fachverfahren bilden die Grundlage für eine ganze Reihe öffentlicher Dienstleistungen, darunter u.a. das Ausstellen von Ausweisen, Pässen und Führerscheinen, die Anmeldung von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten, die Auszahlung von aktuell berechneten Sozialhilfeleistungen und Wohngeld, die KFZ-Zulassung sowie Dienste der Ausländerbehörden.
Südwestfalen-IT beschließt Konzept für Wiederanlauf / Priorisierte Verfahren noch vor Weihnachten im Notbetrieb möglich
Siegen, 21.11. Die Südwestfalen-IT (SIT) hat heute das Konzept für den Wiederanlauf der Basis-Infrastruktur und der wichtigsten Fachverfahren beschlossen. Auf Basis eines ersten Untersuchungsberichts werden nun erste wesentliche Teile des SIT-Netzes unter erhöhtenSicherheitsvorkehrungen wieder hochgefahren.
Dem Verwaltungsrat der SIT wurde heute ein erster Untersuchungsbericht vorgelegt, der bewerten sollte, welche Methode des Wiederanlaufens sicher möglich ist. Nach dem Bericht eines externen Dienstleisters für Cyber Sicherheit konnte die unverzügliche Reaktion der SIT am 30. Oktober den professionellen Angriff erfolgreich stoppen: Durch das sofortige Abschalten nach der Angriffserkennung wurde ein Übergreifen der Schadsoftware auf Bereiche außerhalb des Kernsystems der SIT und damit auch auf die Systeme der Kreise und Kommunen verhindert und das Schadensausmaß effektiv begrenzt. Neben dem Wiederaufbau des Kernsystems werden Systeme, die nicht nachweislich betroffen sind, unter permanenter und lückenloser Überwachung wieder in Betrieb genommen. Die Spezialisten konnten keine Hinweise darauf feststellen, dass Daten abgeflossen sind.
„Unser Ziel ist es, unsere Kommunen und Kreise schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen, damit sie ihre öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zügig wieder erbringen können“, so Theo Melcher, Verbandsvorsteher der SIT. „Um die wichtigsten Leistungen wieder bereitstellen zu können, wird der betroffene Teil des Rechenzentrums komplett neu aufgebaut. Darüber hinaus können wir heute einen Zeitplan für die nächsten Schritte vorlegen.“ Der Zeitplan sieht vor, dass erste wesentliche Dienstleistungen ab Mitte Dezember in einem Notbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen u.a. das Ausstellen von Ausweisen, Pässen und Führerscheinen, die Anmeldung von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten, die Auszahlung von aktuell berechneten Sozialhilfeleistungen und Wohngeld, die KFZ-Zulassung sowie Dienste der Ausländerbehörden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden über den genauen Zeitpunkt der im Notbetrieb bereitgestellten Dienste rechtzeitig informiert – und auch darüber, welche Funktionen im Notbetrieb bereitgestellt werden können.
Parallel dazu hat die SIT in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW sowie weiteren Behörden für viele Bereiche Behelfslösungen etabliert, so dass bestimmte Dienstleistungen von den Kreisen und Kommunen wieder erbracht werden können. So ist die Zulassung von KFZ in benachbarten Kreisen möglich. Die Auszahlung von Sozialleistungen ist – auf Basis des Datenstandes von Oktober – ebenfalls gewährleistet. „Wir möchten an dieser Stelle allen Ansprechpartnerinnen und -partnern in den Behörden danken, die mit uns gemeinsam pragmatische Lösungen für diese Ausnahmesituation erarbeitet haben und dies auch weiterhin tun“, so Melcher.
Um den großen Anforderungen eines möglichst raschen Wiederaufbaus gerecht werden zu können, hat die SIT ein Hilfsangebot der regio iT Aachen angenommen. Die regio iT Aachen wird die Arbeit der SIT in den nächsten Monaten mit Personal, Technik und Know-how unterstützen.
Zu aktuellen Entwicklungen und neuen Fortschritten wird die SIT Sie auf dem Laufenden halten.
UPDATE: 16.11.2023
Siegen, 16.11. Rund zweieinhalb Wochen nach dem kriminellen Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) hat das Unternehmen Fachverfahren priorisiert und eine Notfall-Telefonie etabliert. Im Rahmen des Wiederaufbaus der Basis-Infrastruktur konnte den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe am 10.11. eine eingeschränkte Telefonie an den Haupthäusern unter den Hauptrufnummern ermöglicht werden. Außerdem wurden Prozesse erarbeitet, dank derer die IT-Verantwortlichen derKommunen in bestimmten Bereichen mit Behelfslösungen arbeiten können. Der aktuelle Stand hierzu ist von Kreis zu Kreis bzw. Kommune unterschiedlich.
Wiederherstellung der Fachverfahren für wichtigste Dienstleistungen läuft
Um die Belange der Kommunen und Kreise bestmöglich zu berücksichtigen, steht die SIT mit deren IT-Verantwortlichen im engen Austausch. Im Rahmen des täglich stattfindenden Erweiterten Krisenstabs wird gemeinsam an pragmatischen Lösungen gearbeitet. In diesem Krisenstab wurden auch die Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben identifiziert, auf die die Kommunen am meisten angewiesen sind.
Damit die SIT für die Belange ihrer Kunden besser erreichbar ist, wurden die externen Kommunikationskanäle optimiert. An der Wiederinbetriebnahme der Mailumgebung wird – ebenso wie am Neuaufbau der WLAN-Anbindung der Kommunen – weiterhin mit Hochdruck gearbeitet. Zu aktuellen Entwicklungen und neuen Fortschritten wird die SIT Sie auf dem Laufenden halten.
UPDATE: 9.11.2023
Die Südwestfalen-IT (SIT) hat die erste Phase der forensischen Analysen der betroffenen Systeme abgeschlossen und nutzt die gewonnenen Erkenntnisse, um nun alle Kundensysteme in einem systematischen Prozess zu untersuchen. Hierbei geht die SIT mit größter Sorgfalt vor.
Außerdem wird Südwestfalen-IT bis Ende dieser Woche gemeinsam mit den Mitgliedern des erweiterten Krisenstabs eine Priorisierung der wiederherzustellenden Fachverfahren fertigstellen. Danach kann mit der schrittweisen Wiederherstellung der Systeme begonnen werden.
Bei der Etablierung von Behelfs-Prozessen konnten erste Fortschritte erzielt werden. Die Südwestfalen-IT ist zuversichtlich, dass die ersten Workarounds in der nächsten Woche eingeführt werden können, so dass die Bürgerinnen und Bürger einige öffentliche Dienstleistungen zumindest behelfsweise wieder nutzen können.
Wir halten Sie weiterhin regelmäßig über den Fortschritt auf dem Laufenden.
UPDATE: 9.11.2023
Wer oder was ist Südwestfalen-IT (SIT)?
Die Südwestfalen-IT (SIT) ist ein kommunales Technologie-Unternehmen, das für mehrere Verwaltungen primär in Südwestfalen IT-Dienstleistungen anbietet, darunter z.B. Serverkapazitäten, Emaildienste und andere Kommunikationskanäle, Software u.a.. Die Verwaltungen nutzen diese täglich und sind auf sie angewiesen, um verschiedenste Services wie das Ausstellen von Bescheinigungen, die KFZ-Zulassung, die Veranlassung von Zahlungen etc. zu ermöglichen.
Was genau ist passiert und wie wurde reagiert?
Die SIT ist Opfer eines Cyberangriffs mit Ransomware (sog. Erpressungstrojaner) geworden. In der Nacht von Sonntag (29.10.2023) auf Montag (30.10.2023) wurden verschlüsselte Daten auf Servern der SIT gefunden, die auf einen unautorisierten externen Zugriff hindeuten. Um die Weiterverbreitung der Schadsoftware innerhalb des Netzwerks zu verhindern, wurden die Verbindungen des Rechenzentrums zu und von allen Verbandskommunen und allen anderen Kunden und Partnern gekappt. Seitdem können wir als Kommune nur noch in sehr begrenztem Umfang/nicht mehr auf unsere digitalen Anwendungen zugreifen und sind nicht/nur eingeschränkt per Mail und Telefon zu erreichen.
Welche Ämter, Landkreise, Kommunen, Städte sind betroffen?
Primär betroffen sind 72 Mitgliedskommunen aus dem Verbandsgebiet in Südwestfalen, darunter die Landkreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest sowie mehrere Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis und die Stadt Schwerte.
Wer ist für den Angriff verantwortlich? Werden die Täter zur Rechenschaft gezogen?
Die genauen Umstände des Cyberangriffs sind Gegenstand forensischer Untersuchungen. Eine Anzeige bei den zuständigen Behörden ist gestellt.
Warum wird nicht einfach das Lösegeld gezahlt, damit die Systeme freigegeben werden?
Die SIT steht mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden in ständigem Kontakt. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann zu dem Themenkomplex Lösegeldforderungen keine Aussage getroffen werden. Wenden Sie sich für Rückfragen an die ZAC NRW [Ansprechpartner Dr. Hebbecker 0221/477-48601; christoph.hebbecker@sta-koeln.nrw.de].
Bedeutung des Angriffs für Verwaltungsleistungen
Was bedeutet das für die Verwaltung der Gemeinde Herscheid?
Auch wenn die Verwaltungen, Städte und Kreise selbst nicht gehackt wurden, so bedeutet dies in der Konsequenz für Sie, dass die meisten Verwaltungsleistungen momentan nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.
Wir bedauern den Ausfall zutiefst und entschuldigen uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dieser Vorfall verursacht. Wir arbeiten gemeinsam mit IT-Spezialisten den mit Hochdruck daran, den Schaden zu begrenzen, Lösungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und hoffen auf Ihre Geduld und Ihr Verständnis, bis wir Ihnen neue Informationen geben können.
Wie kann ich die Verwaltung der Gemeinde jetzt erreichen? Wo erhalten ich Updates und neue Informationen?
Wir haben umgehend eine Notfall-Website erstellt, die Sie unter der Adresse www.gemeindeverwaltung-herscheid.de finden. Dort erhalten Sie immer eine Übersicht der aktuellen Informationen. Außerdem halten wir Sie über unsere Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram sowie über Veröffentlichungen in der Tagespresse auf dem Laufenden.
Was tut die Kreisverwaltung, um das Problem zu beheben?
Seit dem 30.10.2023 arbeiten mehrere Krisenstäbe bei der SIT rund um die Uhr daran, den Umfang des entstandenen Schadens zu einzuschätzen, diesen auf ein Mindestmaß zu begrenzen sowie die ersten Dienstleistungen wieder verfügbar zu machen. Unsere Verwaltung unterstützt die SIT und IT- Spezialisten dort, wo wir können. Alle Teams arbeiten gemeinsam mit Hochdruck daran, um die Situation aufzuklären und so schnell wie möglich, Schritt für Schritt wieder einsatzbereit zu werden.
Welche Auswirkung hat der Angriff auf die Arbeit in Verwaltungen?
Da zunächst ermittelt werden muss, welche IT-Systeme im Einzelnen vom Angriff betroffen sind, mussten als Vorsichtsmaßnahme alle Dienste und Systeme abgeschaltet werden. Dies geschah zum Schutze möglicherweise noch nicht betroffener Abteilungen. Daher können die Verwaltungen momentan nur in sehr kleinem Umfang auf ihre Rechner und kaum auf benötigte Dienste und Programme zugreifen, die für einen reibungslosen Ablauf benötigt werden. Um dennoch funktionierende Zwischenlösungen zu etablieren, hat die SIT am 1.11.2023 einen Behelfe-Koordinator beauftragt, der die Kommunen untereinander vernetzt und nach Lösungen sucht, damit Verwaltungsdienste möglichst schnell wieder zur Verfügung stehen. Sobald wir mehr Informationen haben, lassen wir Sie dies wissen.
Welche Dienste sind vom Hackerangriff derzeit betroffen und nicht verfügbar?
Derzeit arbeiten die SIT und externe IT-Experten daran, genau festzustellen, welche Dienste vom Hackerangriff betroffen sind. Die Lage unterscheidet sich je nach Verwaltung. Unsere Verwaltung und die SIT arbeiten mit Hochdruck daran, einen funktionierenden Notbetrieb aufzubauen. Wichtig für Sie ist, dass Feuer- und Rettungsdienste erreichbar sind, Notrufnummern funktionieren und das Ordnungsamt seinen Pflichten nachgeht.
Wie lange werden die Dienste noch gestört sein?
Bevor Ihnen unsere Dienstleistungen wieder wie gewohnt angeboten werden können, muss die SIT auch zu Ihrem Schutze sicherstellen, dass alle Systeme frei von schädlicher Software sind. Die Teams der SIT arbeiten rund um die Uhr an der Prüfung und Wiederherstellung aller Systeme. Gleichzeitig wurden neue Sicherheitsrichtlinien erarbeitet und schrittweise umgesetzt. Erst wenn Systeme als unbedenklich eingestuft wurden und die neuen Sicherheitsrichtlinien in Kraft sind, kann mit der Wiederinbetriebnahme begonnen werden. Wo es derzeit möglich und zielführend ist, unterstützen unsere IT-Experten sie dabei. Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Situation äußerst ärgerlich ist, Sie direkt betrifft und in Ihrem Alltag stark beeinträchtigt. Wir bedauern den Ausfall zutiefst und entschuldigen uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten, die dieser Vorfall verursacht. Alle arbeiten mit Hochdruck daran, den Schaden zu begrenzen und Lösungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Hierfür bitten wir Sie um Geduld und Ihr Verständnis, bis wir Ihnen neue Informationen geben können.
Kann ich mich mit meinem Anliegen an eine der umliegenden Verwaltungen wenden?
Derzeit prüfen wir für eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen, ob es möglich ist, Ihr Anliegen über Verwaltungen in Ihrer Nähe abwickeln zu lassen, um auf diese Weise eine vorläufige, gangbare Behelfslösung zu finden.
Wie betrifft der Angriff mich persönlich? Sind meine persönlichen Daten sicher? Wurden Passwörter gestohlen? Muss ich meine Passwörter ändern? Sollte ich meine Bank informieren? Soll ich meine Kreditkarten sperren lassen? Wurden auch sensible Daten wie Sozialversicherungsnummern entwendet?
Alle Teams arbeiten mit Hochdruck daran, den erfolgten Angriff, die Vorgehensweise und den Schaden besser zu verstehen und einzuschätzen. Nach aktuellem Kenntnisstand kann ein Abfluss von Daten nicht ausgeschlossen werden. Eine abschließende Einschätzung der IT-Experten steht noch aus.
Wie kann ich überprüfen, ob meine Daten betroffen sind?
Momentan ist es noch nicht möglich zu überprüfen, ob und welche Daten von Bürgerinnen und Bürgern direkt durch den Angriff ggf. betroffen sind. Nach aktuellem Kenntnisstand kann ein Abfluss von Daten nicht ausgeschlossen werden. Sobald wir über genauere Informationen verfügen, lassen wir Sie dies wissen.